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   VG Berlin, 25.07.2023 - 4 L 163.23   

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VG Berlin, 25.07.2023 - 4 L 163.23 (https://dejure.org/2023,18856)
VG Berlin, Entscheidung vom 25.07.2023 - 4 L 163.23 (https://dejure.org/2023,18856)
VG Berlin, Entscheidung vom 25. Juli 2023 - 4 L 163.23 (https://dejure.org/2023,18856)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 3 Abs 2 SÜG, § 5 Abs 1 Nr 1 SÜG, § 14 Abs 3 SÜG, § 6 Abs 1 SÜG, § 123 Abs 1 VwGO
    Sicherheitsüberprüfung: Zuverlässigkeitszweifel bei Verschweigen eines Strafverfahrens

  • IWW

    § 3 Abs 2 SÜG, § 5 Abs 1 Nr 1 SÜG, § 14 Abs 3 SÜG, § 6 Abs 1 SÜG, § 123 Abs 1 VwGO
    SÜG, VwGO

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 28.02.2012 - 1 WB 28.11
    Auszug aus VG Berlin, 25.07.2023 - 4 L 163.23
    a) Anhaltspunkte in diesem Sinne können sich nach der Rechtsprechung insbesondere daraus ergeben, dass der Betroffene in einer Sicherheitserklärung oder in sonstigen Formerklärungen falsche oder zumindest unvollständige Angaben macht (BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2012 - BVerwG 1 WB 28.11 - juris, Rn. 35 m.w.N. zur diesbezüglich ständigen Rechtsprechung, ebenso zuletzt Urteil der Kammer vom 5. April 2023 - VG 4 K 280/22).

    Gerade im Umgang mit geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen müssen sich die Sicherheitsbehörden auf die Richtigkeit abgegebener Meldungen, Erklärungen und Aussagen jederzeit und grundsätzlich ohne weitere Nachprüfung verlassen können (BVerwG, Beschlüsse vom 28. Februar 2012, a.a.O., Rn. 35, und vom 20. Dezember 2016, BVerwG 1 WB 21.16 - juris, Rn. 34).

  • BVerwG, 20.12.2016 - 1 WB 21.16

    Sicherheitsüberprüfung; Zweifel an der Zuverlässigkeit; anhängiges Strafverfahren

    Auszug aus VG Berlin, 25.07.2023 - 4 L 163.23
    Aufgrund der im Mittelpunkt des Sicherheitsüberprüfungsverfahrens stehenden vorbeugenden Risikoeinschätzung ist eine Prognose über die zukünftige Zuverlässigkeit und Integrität des Antragstellers, die nicht allein auf vage Vermutungen oder eine abstrakte Besorgnis gestützt werden kann, anzustellen (BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2014 - BVerwG 1 WB 47.13 - juris, Rn. 28; vgl. auch Beschlüsse vom 18. August 2004 - BVerwG 1 WB 37.04 - juris, Rn. 13, und vom 20. Dezember 2016 - BVerwG 1 WB 21.16 - juris, Rn. 39).

    Gerade im Umgang mit geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen müssen sich die Sicherheitsbehörden auf die Richtigkeit abgegebener Meldungen, Erklärungen und Aussagen jederzeit und grundsätzlich ohne weitere Nachprüfung verlassen können (BVerwG, Beschlüsse vom 28. Februar 2012, a.a.O., Rn. 35, und vom 20. Dezember 2016, BVerwG 1 WB 21.16 - juris, Rn. 34).

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 A 9.14

    Bundesnachrichtendienst; Bewerber; Einstellung; Vorbereitungsdienst;

    Auszug aus VG Berlin, 25.07.2023 - 4 L 163.23
    Die gerichtliche Kontrolle der Feststellung eines Sicherheitsrisikos im Sinne von § 5 SÜG hat wegen des wertenden, auf besonderer Sachkunde beruhenden, ein Sicherheitsrisiko abschätzenden und dabei auch politische Vorgaben und Einschätzungen einschließenden Charakters der Entscheidung einen behördlichen Beurteilungsspielraum zu achten (BVerwG, Beschluss vom 17. September 2015 - BVerwG 2 A 9.14 - juris, Rn. 21 ff.).

    Hiernach ist die gerichtliche Kontrolle auf das - auch sonst in Fällen eines Beurteilungs- oder Einschätzungsspielraums anerkannte - Prüfprogramm beschränkt, nämlich ob die zuständige Stelle von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (st. Rspr; vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - 1 WB 12.11 - juris, Rn. 24 ff.; BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - BVerwG 2 A 9.14 - juris, Rn. 31 m.w.N.).

  • VG Berlin, 09.01.2023 - 4 K 292.21

    Aufhebung einer Ermächtigung zum Zugang zu Verschlusssachen: Zugehörigkeit eines

    Auszug aus VG Berlin, 25.07.2023 - 4 L 163.23
    Dies entspricht - bis auf die Vorläufigkeit - der Antragspraxis in Klageverfahren vor der Kammer (vgl. etwa Urteil vom 9. Januar 2023 - VG 4 K 292.21 - juris).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rechtmäßigkeit der Aufhebungsmitteilung ist hier der Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (vgl. VG Berlin, Urteil vom 9. November 2017 - VG 4 K 200.16 -, UA S. 8; ebenso Urteil vom 9. Januar 2023 - VG 4 K 292.21 - juris).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus VG Berlin, 25.07.2023 - 4 L 163.23
    Es kommt hinzu, dass Grundrechte in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat sind (BVerfG, Urteil vom 15. Januar 1958 - 1 BvR 400/51 - juris, Rn. 25; Dreier, in: ders., Grundgesetz, Band I, 3. Aufl. 2013, Vorb. Rn. 84).
  • BVerwG, 20.11.2012 - 1 WB 21.12

    Anhörung; Befragung; Geheimschutzbeauftragter; Militärischer Abschirmdienst;

    Auszug aus VG Berlin, 25.07.2023 - 4 L 163.23
    Solche Anhaltspunkte können sich ferner aus Äußerungen in Anhörungen nach § 6 Abs. 1, Abs. 3 SÜG ergeben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. November 2012 - BVerwG 1 WB 21.12 und BVerwG 1 WB 22.12 - juris, Rn. 58).
  • BVerwG, 22.12.1987 - 1 C 34.84

    Schutzbereich der Berufsfreiheit - Erteilung der Verschlusssachenermächtigung

    Auszug aus VG Berlin, 25.07.2023 - 4 L 163.23
    In diesem Sinne hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt (Urteil vom 22. Dezember 1987 - BVerwG 1 C 34.84 - juris, Rn. 33f.):.
  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 3.03

    Sicherheitsüberprüfung; Sicherheitsrisiko; Zuverlässigkeit; Sicherheitserklärung;

    Auszug aus VG Berlin, 25.07.2023 - 4 L 163.23
    Verstößen gegen die Wahrheitspflicht kommt dabei bei der sicherheitsrechtlichen Beurteilung ein besonderes Gewicht zu, weil ein solches Verhalten die für die Ausübung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit unabdingbare Offenheit und Aufrichtigkeit vermissen lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 2003 - BVerwG 1 WB 3.03 - juris, Rn. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.1984 - 4 A 2387/82
    Auszug aus VG Berlin, 25.07.2023 - 4 L 163.23
    Es rechtfertigt eine Regelung, die darauf abzielt, nur solche Personen mit Rüstungsgeheimnissen zu befassen, gegen deren Eignung als Geheimnisträger keine Bedenken bestehen (vgl. OVG Münster, Urteil vom 9. Februar 1984 - 4 A 2387/82 - NJW 1985, 281, 284).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus VG Berlin, 25.07.2023 - 4 L 163.23
    Es bleibt nur eine nachvollziehende Prüfung der damaligen Entscheidung der Behörde (so im Hinblick auf militärische Auswahl- und Verwendungsentscheidungen mit Beurteilungsspielraum, BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - juris, Rn. 45).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2017 - 3 S 84.17

    (Kein) Familiennachzug syrischer Familienangehöriger im vorläufigen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 3 S 23.17

    Versagung der Erteilung eines Visums zwecks Familiennachzugs im vorläufigen

  • BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 12.11

    Beurteilungsspielraum; Geheimschutzbeauftragter; Sicherheitsrisiko;

  • BVerwG, 21.07.2016 - 1 WB 35.15

    Sicherheitsüberprüfung; Anfechtungsantrag; Verpflichtungsantrag;

  • BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 47.13

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos bzgl. eines Soldaten bei Eröffnung eines

  • BVerwG, 18.08.2004 - 1 WB 37.04

    Sicherheitsüberprüfung; Sicherheitsrisiko; Beurteilungsspielraum;

  • VG Berlin, 09.11.2017 - 4 K 200.16

    Ablehnung eines Antrages eines selbstständigen IT- Fachmanns auf Ermächtigung zum

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